• für Gastgeber

    Sie vermieten Zimmer, Suiten, Wohnungen, Häuser, Bungalows oder Stellplätze?

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  • für Gastronomen

    Sie betreiben ein Restaurant, eine Kneipe oder eine Bar?

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  • für Veranstalter

    Sie veranstalten Events, für die Besucher an die Ostsee reisen?

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  • für Vercharterer

    Sie verchartern Segel- oder Motoryachten, bieten Skippertrainings oder Urlaubstörns an?

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  • für Medienvertreter

    Sie suchen Pressebilder und Pressetexte zum Thema "Urlaub an der Ostsee"?

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Aktuelles aus dem Ostsee-Netzwerk


Bestpreisklausel von Booking zulässig

Booking darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Homepage billiger anzubieten als auf booking.com.
Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis untersagt, das Oberlandesgericht Düsseldorf hob dieses auf.
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